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Polizeibericht des Präsidiums Schwaben Nord vom 25.11.09
Polizeiberichte Augsburg - Polizeipräsidium Schwaben Nord
Mittwoch, den 25. November 2009 um 15:01 Uhr


Nachtrag: Fußgänger tödlich verunglückt

Innenstadt: Ein tragischer Verkehrsunfall ereignete sich heute gegen 14.45 Uhr auf der Haunstetter Straße, auf Höhe der Bahnunterführung am Protestantischen Friedhof.
Ein Fußgänger wollte den Gleiskörper der Straßenbahn überqueren und übersah dabei offensichtlich eine stadtauswärts fahrende Straßenbahn. Der Mann wurde erfasst und geriet unter den Zug.
Der Fußgänger erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Zur Bergung der Person, die sich sehr schwierig gestaltete, war die Berufsfeuerwehr eingesetzt.
Für den Zeitraum der Bergung sowie zur anschließenden Unfallaufnahme war eine längerfristige Sperrung der Straße unumgänglich. Zu Beginn wurde die Haunstetter Straße für den Verkehr in beide Richtungen gesperrt. Derzeit besteht noch eine einseitige Sperrung stadtauswärts.
Zur genauen Klärung des Unfallherganges wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
Zur Betreuung des Straßenbahnfahrers und der Fahrgäste der Tram wurde das Kriseninterventionsteam hinzugezogen.

Dämmerungswohnungseinbrecher unterwegs


Am gestrigen Dienstag brach ein unbekannter Täter in insgesamt drei Wohnanwesen im Stadtbereich ein. Die Tatzeiten lagen jeweils zwischen 16.00 Uhr und 19.30 Uhr.
In der Berliner Allee ging der Täter eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an. Zunächst war er auf den Balkon im ersten Obergeschoss gestiegen. Dort wurde die Scheibe des Wohnzimmerfensters eingeschlagen, so dass der Unbekannte in die Räume gelangen konnte. Er durchwühlte sämtliche Schränke und Behältnisse, bevor er sich wieder entfernte. Bisher konnte der Geschädigte nicht sagen, ob der Täter etwas entwendet hat.
In der Geishornstraße hebelte ein Unbekannter ein rückwärtiges Terrassenfenster auf. Aus dem Wohnzimmer entwendete er Schmuck, Silberbesteck und persönliche Dokumente. In diesem Fall wird der Diebstahlsschaden bisher auf mehrere tausend Euro geschätzt. Am  Fenster entstand ein Schaden von ca. 200 Euro.
Schließlich schlug ein unbekannter Täter noch in der Zugspitzstraße zu. Auch in diesem Fall wurde in ein Reihenhaus eingebrochen. Nachdem  der Täter die Terrassentüre überwunden hatte, stellte er offenbar fest, dass im Obergeschoss des Anwesens einer der Anwohner zu Hause war. Dies veranlasste den Unbekannten zur sofortigen Flucht. Nach bisherigen Erkenntnissen hat er dabei nichts mitgenommen. Hier liegt der angerichtete Sachschaden bei 500 Euro.

In allen drei Fällen hat die Kripo Augsburg die Ermittlungen übernommen und bittet unter Telefon 0821/323-3810 um Hinweise von Zeugen.

Pkw-Aufbrüche

UNIVIERTEL: Vermutlich bereits in der Nacht zum gestrigen Dienstag ging ein Unbekannter zwei Fahrzeuge an, die in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in der Josef-Priller-Straße abgestellt waren.
An einem Fahrzeug wurde die linke vordere Seitenscheibe eingeschlagen, so dass der Täter ins Fahrzeug greifen konnte. Aus diesem erbeutete er eine Geldbörse mit persönlichen Papieren sowie etwas Bargeld. Der Gesamtwert des Diebesgutes beträgt ca. 100 Euro.
An einem blauen Fiat, der in der gleichen Tiefgarage abgestellt war, wurde die hintere Seitenscheibe eingeschlagen. Auch in diesem Fall griff der Unbekannte ins Fahrzeug und nahm eine Tasche an sich, in der sich mehrere Schriftstücke sowie persönliche Dokumente befanden. Hier liegt der angerichtete Diebstahlsschaden bei 150 Euro.
In beiden Fällen liegt der Sachschaden bei je 200 Euro.
Die Polizeiinspektion Augsburg Süd bittet mögliche Zeugen sich unter Telefon 0821/323-2711 zu melden. 

Mit Schwung in Richtung Stadtgebiet

Gestern Abend gegen 22.45 Uhr fiel einer uniformierten Streife, die auf der B 17 aus südlicher Richtung kommend nach Augsburg fuhr, ein Pkw auf, der trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h zunächst mit 160 km/h unterwegs war. Im weiteren Verlauf der Strecke beschleunigte der Fahrer seinen Peugeot noch auf 180 km/h und fuhr zunächst ungebremst mit dieser Geschwindigkeit in den Bereich ein, der auf 100 km/h beschränkt ist. Selbst in dem Bereich, in dem nur noch 70 km/h erlaubt sind, fuhr der Betroffene ungebremst mit 180 km/h auf der linken Spur weiter. Die Beamten beobachteten, dass der Peugeot-Fahrer von mehreren Verkehrsteilnehmern angeblinkt wurde, die ihn offensichtlich auf seine rücksichtslose Fahrweise hinweisen wollten. Erst auf Höhe der Ausfahrt Eichleitnerstraße gelang es den Betroffenen anzuhalten, der zuvor verkehrsbedingt abbremsen musste. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der 24-jährige Fahrer des Pkw durchaus einsichtig. Er gab an, dass er den Schwung, den er auf der B 17 bekommen hatte, mitnehmen wollte.
Gegen den „schwungvollen“ Betroffenen wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt, das ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot zur Folge hat. 

Pkw erfasst 11-jähriges Mädchen

PFERSEE: Gestern Morgen gegen 07.40 Uhr wollte ein 38-Jähriger mit seinem Pkw von der Deutschenbaurstraße aus nach links auf die Bgm.-Ackermann-Straße einbiegen. Dabei übersah der Fahrer eine 11-jährige Fußgängerin, welche bei Grün den Einmündungsbereich überquerte. Der Pkw erfasste das Mädchen, wodurch dieses auf die Straße gestoßen wurde.
Das Kind, seine Mutter sowie der Fahrer des beteiligte Pkw begaben sich anschließend in die nahe gelegene Schule. Dort wurde dann die Polizei hinzugezogen.
Das Mädchen wurde vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus eingeliefert. Es wird davon ausgegangen, dass es diverse Prellungen erlitten hat. Am unfallbeteiligten Fahrzeug entstand kein Schaden.

Brennende Mülltonne

GÖGGINGEN: Gestern Abend gegen 19.30 Uhr ging über Notruf die Mitteilung über ein größeres Feuer im Neubaugebiet, Nähe Friedrich-Ebert-Straße, ein. Es wurde weiter angegeben, dass der Brandort direkt am dortigen Bahndamm liegt.
Wie später vor Ort festgestellt werden konnte, war eine Altpapiertonne, die 1.100 Liter fasst, in Brand gesetzt worden. Eine vierköpfige Gruppe von Buben und Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren hatte diese Tonne offensichtlich von der Friedrich-Ebert-Schule in das dortige Neubaugebiet geschoben und angezündet. Die Altpapiertonne brannte dabei komplett aus. Die Feuerwehr konnte den Brand jedoch ablöschen, bevor sich das Feuer ausbreiten und weiteren Schaden anrichten konnte.
Mehrere Zeugen hatten das Quartett beobachtet, als es gemeinsam die Mülltonne schob. Den Zeugen gelang es, zwei der Betroffenen bis zum Eintreffen der Polizei, festzuhalten.
Zwischenzeitlich sind alle der vier Tatbeteiligten festgestellt, wobei die Ermittlungen bezüglich der einzelnen Tatbeiträge noch andauern. 

Landkreis Augsburg

Pkw-Aufbruch


STADTBERGEN: Gestern gegen 16.30 Uhr stellte der Geschädigte fest, dass ein unbekannter Täter versucht hatte, seinen silberfarbenen Pkw Golf II aufzubrechen. Das Fahrzeug war während des Tages am Herrgottsberg in Leitershofen abgestellt. Offensichtlich unter Anwendung massiver Gewalt, versuchte der Täter die Beifahrertüre aufzuhebeln. Hierbei beschädigte er neben dem Türschloss auch den Türrahmen. Wohl wegen fehlender Sachkenntnis war es dem Unbekannten nicht gelungen, das Fahrzeug zu öffnen. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf ca. 250 Euro.
In diesem Fall bittet die Polizeiinspektion Augsburg 06 (Telefon 0821/323-2611) um Hinweise von möglichen Zeugen.

Landkreis Aichach-Friedberg

Gravierende Lenkzeitüberschreitung

Bereits am 19.11.2009 vormittags wurde an der B 300 im Bereich Gallenbach ein Lkw kontrolliert. In der Zugmaschine ist ein digitales Kontrollgerät eingebaut, welches es ermöglicht, die Lenk- und Ruhezeiten sowie gefahrene Geschwindigkeiten vor Ort auszuwerten. Bei der Kontrolle wurden erhebliche Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Der 62-jährige Fahrer hatte praktisch an jedem Tag, an dem er unterwegs war, die zulässige Lenkzeit überschritten oder die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten. Allein zwischen dem 01.11. und dem 06.11.2009 überschritt der Betroffene die zulässige Tageslenkzeit um insgesamt 43,5 Stunden. Hierfür erwartet ihn nun eine Geldbuße von mehr als 5.000 Euro.




 



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